Allgemeine Geschäftsbedingungen

Stand 16.10.2023

1. Kurstermine und Anmeldung

Alle Kurstermine werden in gegenseitiger Absprache festgelegt. Die Anmeldung zu den Kursen erfolgt über www.boss-schulungen.ch.

2. Einladung

Der Eingang der Anmeldung wird bestätigt. Vor Kursbeginn versenden wir das Aufgebot für die Teilnehmer.

3. Eintrittstest (nur bei 2-Tageskursen für Staplerfahrer)

Bei Beginn der 2-Tageskurse wird ein Eintrittstest durchgeführt. Teilnehmer, die über ungenügende Fähigkeiten verfügen, werden vom 2-Tageskurs zurückgewiesen. In gegenseitiger Absprache kann ein Termin für einen 4-Tageskurs festgelegt werden.

4. Sprache

Die Kurse werden grundsätzlich in deutscher Sprache durchgeführt. Die Teilnehmer müssen über gute Deutschkenntnisse in Wort und Schrift verfügen (Mindestens B1).

5. Preis

In den Kurskosten sind Lehrmittel, Versandkosten und Aus- oder Nachweis für den jeweiligen Kurs enthalten. Die Kurspreise verstehen sich ohne Mehrwertsteuer.

6. Zahlungsmodalitäten

Das Kursgeld ist mit der Anmeldung geschuldet. Die Rechnung wird nach abgeschlossenem Kurs versandt. Sonderregelungen gelten nur nach Absprache mit der Schulleitung. Der Kursanbieter behält sich vor, im Falle von überfälligen offenen Rechnungen, die Leistung einzustellen.

7. Abmeldung / Nichterscheinen

Bei Kursabsagen bis 2 Wochen vor Kursbeginn werden 50 % der Kurskosten berechnet. Erfolgt die Absage später oder erscheinen angemeldete Teilnehmer nicht zum Kursbeginn, werden die vollen Kurskosten berechnet. Es können Ersatzteilnehmer nachgemeldet werden. Bestehen Teilnehmer den Eintrittstest nicht und müssen zurückgewiesen werden, wird trotzdem das volle Kursgeld berechnet (dieses kann an den Besuch eines 4-Tageskurses angerechnet werden).

8. Nachprüfungen (nur bei Staplerfahrerkursen)

Bestehen Teilnehmer die Prüfung nicht, kann ein Termin für eine Nachprüfung vereinbart werden.
Kosten: Theorieprüfung CHF 120.–, praktische Prüfung CHF 250.–; Nachprüfungsort ist in jedem Fall Thun.

9. Versicherung

Der Kursanbieter verfügt über eine ausreichende Haftpflichtversicherung, um die Risiken zu decken. Grobfahrlässigkeit oder Vorsatz durch Teilnehmer sind davon ausgeschlossen. Die Kursteilnehmer sind verpflichtet, die auf dem Schulgelände geltenden Sicherheits- und Unfallverhütungsvorschriften einzuhalten. Für Diebstahl und Verlust von Gegenständen in unserem Ausbildungszentrum übernehmen wir keine Haftung. Bei Kursen beim Kunden ist dieser für eine ausreichende Versicherung zuständig.

10. Persönliche Schutzausrüstung

Während der praktischen Arbeit ist das Tragen der Persönlichen Schutzausrüstung (PSA) gemäss Weisungen auf der Kurseinladung vorgeschrieben. Teilnehmer ohne vorgeschriebene Persönliche Schutzausrüstung werden zurückgewiesen und die Kurskosten sind trotzdem geschuldet.