Hubarbeitsbühnen, VSAA Einweiser

Bevor eine Arbeit mit der Hubarbeitsbühne ausgeführt werden kann, braucht die Bedienperson eine Einweisung auf das Gerät. Diese erfolgt durch eine ausgebildete Fachperson, dem sogenannten Einweiser. Der Einweiser instruiert die Bediener, damit diese die Hubarbeitsbühne sicher und effizient bedienen können.

In unserem Kurs «Hubarbeitsbühnen, VSAA Einweiser» erhalten Sie das Wissen, wie man sich und die Hubarbeitsbühnen für eine professionelle Einweisung vorbereitet.

Unsere Ausbildung ist VSAA-anerkannt und zertifiziert. Der Kurs wird mit einer theoretischen und einer praktischen Prüfung abgeschlossen.

Die nötige Schutzausrüstung stellen wir Ihnen zur Verfügung.

Ihr Nutzen

  • Praxisorientierte Ausbildung nach neuestem Stand der Technik und aktuellen gesetzlichen Vorgaben
  • Unfallprävention, Erfüllung der Pflicht als Arbeitgeber (im Betrieb)
  • Effizienz und Sicherheit dank breiterem Fachwissen, vielseitigere Einsatzmöglichkeit im Betrieb
  • Gemeinsamer Austausch zwischen Kursteilnehmern und -leitern beim gemeinsamen Znüni oder Mittagessen
  • Unterlagen zum Nachschlagen werden im Kurs abgegeben
  • In den Kurskosten inbegriffen:
    Kursunterlagen, Kursnachweise, allfällige CZV-Einträge, Verpflegung
Verordnung über die Verhütung von Unfällen und Berufskrankheiten: Artikel 6 
Der Arbeitgeber sorgt dafür, dass alle in seinem Betrieb beschäftigten Arbeitnehmer über die Gefahren und die zu treffenden Massnahmen zur Verhütung von Unfällen angeleitet werden. 

Verordnung über die Verhütung von Unfällen und Berufskrankheiten: Artikel 8
Der Arbeitgeber darf Arbeiten mit besonderen Gefahren nur Arbeitnehmern übertragen, die dafür entsprechend ausgebildet sind. Wird eine gefährliche Arbeit von einem Arbeitnehmer allein ausgeführt, so muss ihn der Arbeitgeber überwachen lassen.
Personen, die für ihre Mitarbeiter eine Einweisung auf die Hubarbeitsbühne durchführen müssen.
  • Bestandene Ausbildung als Bediener VSSA
  • Mindestalter 18 Jahre
  • Kenntnis der deutschen Sprache in Wort und Schrift
  • Gute Auffassungsgabe
  • Schwindelfreiheit
  • Gesetzliche Grundlagen
  • Richtiges Interpretieren der Betriebsanleitungen
  • Fachgerechte Übergabe/Übernahme und Instandsetzung aller vier Gerätekategorien (1a, 1b, 3a, 3b)
  • Geräteinstruktion
  • Erweiterung und Vertiefung der technischen Kenntnisse über Hubarbeitsbühnen
Hubarbeitsbühnen Kategorien nach SN EN Norm 280:
  • Kat. 1a (Statisch Vertikal) – Senkrecht HAB 
  • Kat. 1b (Statisch Boom) – Ausleger-HAB 
  • Kat. 3a (Mobil Vertikal) – Senkrecht-HAB 
  • Kat. 3b (Mobil Boom) – Ausleger-HAB
  • Der Kurs wird mit einer praktischen und theoretischen Prüfung abgeschlossen.
  • Die Teilnehmer erhalten einen Nachweis (VSAA) in Kreditkartenformat.
  • Für den Nachweis muss am Kurstag ein Foto der Teilnehmer gemacht werden.
  • Mit diesem Kurs ist die Mindestanforderung der VUV erfüllt.
  • Für Chauffeure kann 1 Tag als CZV-Weiterbildung angerechnet werden (die CZV-Nummer muss bei der Anmeldung angegeben werden).

Bei Kursen am Standort Thun bitten wir Sie, mit dem öffentlichen Verkehr anzureisen oder Fahrgemeinschaften zu bilden. Es steht nur eine beschränkte Anzahl an Parkplätzen zur Verfügung.

Aktuelle Kursdaten

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