Arbeiten mit der Kettensäge

Gesetzliche Grundlagen

Der Einsatz von Kettensägen gilt in der Schweiz als Arbeit mit besonderen Gefahren. Gemäss der Verordnung über die Unfallverhütung (VUV Art. 8) darf der Arbeitgeber solche Arbeiten nur Arbeitnehmern übertragen, die dafür ausgebildet sind.

Um die betriebliche Sicherheit zu gewähren, ist für den Einsatz einer Kettensäge im Arbeitsalltag ein Kompetenznachweis erforderlich. Die Dauer der vorgeschriebenen Ausbildung ist abhängig von der jeweiligen Tätigkeit. Im SUVA-Factsheet «Arbeiten mit der Kettensäge» werden die verschiedenen Profile beschrieben.

Für den Bereich Bau wird davon ausgegangen, dass Kettensägen für das Aufarbeiten von liegendem Kantholz eingesetzt werden. Dies beinhaltet Trenn-, Stech- und Längsschnitte an Brettern und Kanthölzern. Die Dauer der Ausbildung richtet sich nach den branchenüblichen Tätigkeiten (halber Tag bis einen Tag).

Kurs «Arbeiten mit der Kettensäge»

Sie möchten einen Kurs für den richtigen Einsatz mit einer Kettensäge durchführen? Bitte kontaktieren Sie uns, damit wir einen Termin vereinbaren können. Diesen Kurs führen wir ausschliesslich beim Kunden durch.

In unserem Kurs «Arbeiten mit der Kettensäge» erwerben Sie die theoretischen und praktischen Grundlagen für den sicheren Umgang mit der Kettensäge (Benzin- oder Elektromotor). Wir zeigen Ihnen, wie Sie die Kettensäge richtig warten und welche Persönliche Schutzausrüstung (PSA) getragen werden muss.

Ihr Nutzen

  • Praxisorientierte Ausbildung nach neuestem Stand der Technik und aktuellen gesetzlichen Vorgaben
  • Unfallprävention, Erfüllung der Pflicht als Arbeitgeber (im Betrieb)
  • Effizienz und Sicherheit dank breiterem Fachwissen, vielseitigere Einsatzmöglichkeit im Betrieb
  • Gemeinsamer Austausch zwischen Kursteilnehmern und -leitern beim gemeinsamen Znüni oder Mittagessen
  • Unterlagen zum Nachschlagen werden im Kurs abgegeben
  • In den Kurskosten inbegriffen: Kursunterlagen, Kursnachweise
Verordnung über die Verhütung von Unfällen und Berufskrankheiten, Artikel 6
Der Arbeitgeber sorgt dafür, dass alle in seinem Betrieb beschäftigten Arbeitnehmer über die Gefahren und die zu treffenden Massnahmen zur Verhütung von Unfällen angeleitet werden.
Personen, die Schnittarbeiten mit Motorsägen ausführen (ohne Fällarbeiten und Brennholzaufbereitung)
  • Kenntnis der deutschen Sprache
  • Gute Auffassungsgabe für praktische und technische Zusammenhänge
  • Mindestalter 18 Jahre
  • Die Teilnehmer müssen bereits praktische Erfahrung in der Handhabung von Motor- oder Elektrokettensägen aufweisen (Neueinsteiger brauchen einen 1-Tageskurs, auf Anfrage)
  • Kennenlernen der Regeln der Arbeitssicherheit bei der Tätigkeit als Motorsägeführer im Detail
  • Die verschiedenen Schnittarten in Längs- und Querholz 
  • Sichere Ausführung von Schnitten in Kantholz, Rundholz, Bretter und Latten
  • Schnitt-Techniken bei unter Spannung liegenden Bauteilen
  • Sicherheits- und Bedienvorschriften gemäss Angaben der Hersteller
  • Vorschriften betreffend die persönlichen Schutzausrüstung beim Arbeiten mit Motor- und Kettensägen
  • Richtige Instandhaltung der Schneidgarnitur und Kettensäge
  • Der Kurs wird mit einer Lernzielkontrolle abgeschlossen.
  • Die Teilnehmer erhalten eine Kursbestätigung.
Bei Kursen am Standort Thun bitten wir Sie, mit dem öffentlichen Verkehr anzureisen oder Fahrgemeinschaften zu bilden. Es steht nur eine beschränkte Anzahl an Parkplätzen zur Verfügung.