Arbeiten mit der Kettensäge

Gesetzliche Grundlagen

Der Einsatz von Kettensägen gilt in der Schweiz als Arbeit mit besonderen Gefahren. Gemäss der Verordnung über die Unfallverhütung (VUV Art. 8) darf der Arbeitgeber solche Arbeiten nur Arbeitnehmern übertragen, die dafür ausgebildet sind.

Um die betriebliche Sicherheit zu gewähren, ist für den Einsatz einer Kettensäge im Arbeitsalltag ein Kompetenznachweis erforderlich. Die Dauer der vorgeschriebenen Ausbildung ist abhängig von der jeweiligen Tätigkeit. Im SUVA-Factsheet «Arbeiten mit der Kettensäge» werden die verschiedenen Profile beschrieben.

Für den Bereich Bau wird davon ausgegangen, dass Kettensägen für das Aufarbeiten von liegendem Kantholz eingesetzt werden. Dies beinhaltet Trenn-, Stech- und Längsschnitte an Brettern und Kanthölzern. Die Dauer der Ausbildung richtet sich nach den branchenüblichen Tätigkeiten.