Lastwagen- und Busfahrer gemäss CZV
Gesetzliche Grundlagen
Durch die Chauffeurenzulassungsverordnung (CZV) wird die Zulassung und Weiterbildung von Fahrzeugführern zum Güter- und Personentransport geregelt. Somit entsteht eine Weiterbildungspflicht für alle gewerbsmässigen Fahrer der Fahrzeugkategorien C/C1 und D/D1.
Für Güter- und Personentransporte ist in der Schweiz der Fähigkeitsausweis obligatorisch. Mit dem Inkrafttreten der CZV wurde für alle Inhaber eines Fähigkeitsausweises die Pflicht zur Weiterbildung eingeführt. Auch wer den Fähigkeitsausweis prüfungsfrei erhält oder bereits erhalten hat, muss die Weiterbildungspflicht erfüllen.
Innerhalb von fünf Jahren müssen fünf Tage Weiterbildung bei einer von der asa (Vereinigung der Strassenverkehrsämter) anerkannten Weiterbildungsstätte besucht werden.
Weitere Informationen
Wenn Sie eine CZV-Weiterbildung bei uns absolvieren möchten, müssen Sie einfach bei der Anmeldung Ihre CZV-Nummer eintragen. Wir melden den Kurs beim asa und Ihre Bestätigung wird nach dem Kursabschluss erstellt.