Stapler

Gesetzliche Grundlagen

Das Bedienen von Flurförderzeugen (Stapler) gilt in der Schweiz als Arbeit mit besonderen Gefahren. Gemäss der Verordnung über die Unfallverhütung (VUV Art. 8) darf der Arbeitgeber solche Arbeiten nur Arbeitnehmern übertragen, die dafür entsprechend ausgebildet sind.

Die Staplerausbildung wird in der Schweiz durch die EKAS-Richtlinie 6518 geregelt. Die Einhaltung dieser Richtlinie wird durch die SUVA auditiert.

Auditierung

Boss Schulungen ist eine SUVA-auditierte Staplerfahrschule für alle Kategorien (R1–R4).

CZV-Weiterbildung

Stapler Grund- und Ergänzungskurse können als 1 Tag CZV-Weiterbildung angerechnet werden.

Kategorien von Staplern

Flurförderzeuge sind auf dem Boden fahrende Geräte für das Heben und Transportieren von Lasten. Im allgemeinen Sprachgebrauch werden sie auch Stapler oder Gabelstapler genannt.